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   OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17439
OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14 (https://dejure.org/2014,17439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 (https://dejure.org/2014,17439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 13 LA 16/14 (https://dejure.org/2014,17439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem Urteil zugrundegelegter anderweitiger Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem Urteil zugrundegelegter anderweitiger Entscheidungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3, GG Art. 103
    Rechtliches Gehör, Erkenntnismittel, Erkenntnismittelliste, Entscheidungserheblichkeit, mündliche Verhandlung, Offenlegung

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem Urteil zugrundegelegter anderweitiger Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung rechtlichen Gehörs - und die Einbeziehung früherer Urteile

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.30469

    Gefahr, als junger Mann im wehrfähigen Alter zum Wehrdienst in den russischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14
    Im vorliegenden Fall sind das in den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung zitierte Urteil des BayVGH vom 17. April 2012 - 11 B 11.30469 - sowie die Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2007 - 13 LA 67/06 -, vom 26. Februar 2009 - 13 LA 175/08 - und vom 23. Juni 2011 - 13 LA 16/10 - vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführt worden.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04

    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14
    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2012 - 13 LA 184/12 - v. 18. Mai 2011 - 13 LA 212/12 - Beschl. des 8. Senats des Nds. OVG v. 26. Oktober 2004 - 8 LA 146/04 -, NVwZ 2005, 605).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14
    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Februar 1983 - 9 C 847.82 -, juris, Rdnr. 8; Marx, AsylVfG, 7. Aufl. 2009, § 78, Rdnr. 729).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 13 LA 67/06

    Abschiebungsschutz; Ansiedlungsschwierigkeit; Aussiedlung; Aussiedlungsprobleme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14
    Im vorliegenden Fall sind das in den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung zitierte Urteil des BayVGH vom 17. April 2012 - 11 B 11.30469 - sowie die Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2007 - 13 LA 67/06 -, vom 26. Februar 2009 - 13 LA 175/08 - und vom 23. Juni 2011 - 13 LA 16/10 - vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

    Gibt das Verwaltungsgericht als Beleg für tatsächliche Feststellungen lediglich Entscheidungen anderer Gerichte an, ohne diese Urteile oder die ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt zu haben, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (wie BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - InfAuslR 1983, 184; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverstoßes durch

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458 = juris Rn. 4).

    Für eine ordnungsgemäße Einführung in das Verfahren reicht es dabei grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 18.12.2018 - 1 Bf 145/17

    Asyl; Berufungszulassungsantrag; Verfahrensfehler; Erkenntnismittel;

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.9.2017, A 11 S 2067/17, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.1.2016, 2 LA 285/15, juris Rn. 3; Beschl. v. 8.7.2014, 13 LA 16/14, AuAS 2014, 174, juris Rn. 4, alle m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismitteln sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern - wie vorliegend - (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (Senatsbeschluss vom 12.09.2018 - 10 LA 345/18 -, nicht veröffentlicht; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 -, juris Rn. 4, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 -, juris Rn. 8; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, juris Leitsatz und Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21

    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel;

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. NdsOVG, Beschlüsse vom 9.3.2022 - 11 LA 142/21 - n. v., vom 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4 und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 15.07.2019 - 10 ZB 19.32520

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (NdsOVG, B. v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2016 - 2 LA 285/15

    Dublin; Erkenntnismittel; Urteil; rechtliches Gehör

  • OVG Thüringen, 22.01.2021 - 3 ZKO 428/18

    Unterbliebene Einführung einer Erkenntnisquelle im Asylprozess

  • OVG Hamburg, 28.07.2022 - 5 Bf 49/21

    Begründungsmangel eines Urteils; Überraschungsentscheidung;

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 11 ZB 14.30177

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anwendbarkeit der Dublin-II-VO auf vor dem

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